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   OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6605
OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03 (https://dejure.org/2003,6605)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09.12.2003 - 5 UF 110/03 (https://dejure.org/2003,6605)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 09. Dezember 2003 - 5 UF 110/03 (https://dejure.org/2003,6605)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterhaltsansprüche eines in Moskau lebenden Kindes; Ansprüche gegen den in Deutschland lebenden Vater ; Anwendung russischen Unterhaltsrechts; Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte; Nachweis der Vaterschaft mittels ausländischer Urkunden ; Bestimmung des ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 18 Abs. 1 Satz 1; ; EGBGB Art. 19 Abs. 1; ; ZPO § 415; ; ZPO § 417; ; ZPO § 418; ; ZPO § 437 Abs. 1; ; ZPO § 438 Abs. 1; ; FamGB § 48 Abs. 3; ; FamGB § 81 Abs. 1; ; FamGB § 83 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anerkennung der Vaterschaft eines in Russland lebenden Kindes und Berechnung des Unterhalts

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2004, 729
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 09.06.2000 - 11 UF 499/99

    Sorgerechtsregelung bei einem im Ausland lebenden Kind; Anwendbares Recht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03
    In der Rechtsprechung wird in vergleichbaren Fällen der angemessene Bedarf eines im Ausland lebenden Kindes überwiegend in der Weise ermittelt, dass das Einkommen des in Deutschland lebenden Unterhaltsschuldners zugrunde gelegt wird, hiernach der Unterhalt für ein in Deutschland lebendes gleichaltriges Kind aus der Unterhaltstabelle festgestellt und hiervon ein prozentualer Abschlag vorgenommen wird, dessen Höhe sich z.B. nach der Verbrauchergeldparität, der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums oder nach dem Devisenkurs richtet (Senat, FamRZ 1999, 33 (zur Türkei); OLG Nürnberg; NJWE-PER 1997, 102 (zu Polen); OLG Koblenz; FamRZ 2002, 56 (zu Russland).

    Bei der Frage, in welcher Weise der Abschlag von dem sich aus der Unterhaltstabelle ergebenden Betrag zu ermitteln ist, hält es der Senat indes nicht für angebracht, alleine oder entscheidend auf die Ländergruppeneinteilung des Bundesministeriums der Finanzen abzustellen, die eine Bewertung der Russischen Föderation mit einer Quote von 1/3 annimmt (a.A. OLG Koblenz, FamRZ 2002, 56).

  • BGH, 23.10.2002 - XII ZR 266/99

    Zur Inanspruchnahme von Kindern auf Zahlung von Unterhalt für ihre Eltern

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03
    Diese Gründe, die eine möglichst zeitnahe Geltendmachung von Unterhalt nahe legen, sind so gewichtig, dass das Zeitmoment der Verwirkung auch dann erfüllt sein kann, wenn die Rückstände Zeitabschnitte betreffen, die etwas mehr als ein Jahr zurückliegen (BGHZ 152, 217).
  • BGH, 25.09.1997 - II ZR 113/96

    Beachtung des deutschen internationalen Privatrechts bei Sachverhalten mit

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03
    So gilt § 13 ZPO nicht nur für die örtliche, sondern auch für die internationale Zuständigkeit (BGH NJW 1998, 1321).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03
    Insofern gilt für Unterhaltsrückstände nichts anderes als für andere in der Vergangenheit fällig gewordene Ansprüche (BGHZ 84, 280, 281).
  • BGH, 27.03.1991 - XII ZR 113/90

    Maßgebliches Recht für den Unterhaltsanspruch einer in der Bundesrepublik

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03
    Die internationale Zuständigkeit besteht immer dann, wenn nach den Gerichtsstandsbestimmungen ein deutsches Gericht örtlich zuständig ist (vgl. BGH, NJW 1991, 2212).
  • OLG Zweibrücken, 10.03.1998 - 5 UF 36/97
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 09.12.2003 - 5 UF 110/03
    In der Rechtsprechung wird in vergleichbaren Fällen der angemessene Bedarf eines im Ausland lebenden Kindes überwiegend in der Weise ermittelt, dass das Einkommen des in Deutschland lebenden Unterhaltsschuldners zugrunde gelegt wird, hiernach der Unterhalt für ein in Deutschland lebendes gleichaltriges Kind aus der Unterhaltstabelle festgestellt und hiervon ein prozentualer Abschlag vorgenommen wird, dessen Höhe sich z.B. nach der Verbrauchergeldparität, der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums oder nach dem Devisenkurs richtet (Senat, FamRZ 1999, 33 (zur Türkei); OLG Nürnberg; NJWE-PER 1997, 102 (zu Polen); OLG Koblenz; FamRZ 2002, 56 (zu Russland).
  • OLG Hamm, 06.03.2008 - 2 UF 117/07

    Nachehelicher Unterhalt wegen Kindesbetreuung - Gesetzesänderung zum 1. 1. 2008 -

    Danach kann eine Anpassung des Bedarfs an die in Deutschland herrschenden Verhältnisse entweder nach der Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums erfolgen oder nach den vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Werten zur Verbrauchergeldparität (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Koblenz FamRZ 2007, 1592 f.).
  • OLG Stuttgart, 17.01.2014 - 17 WF 229/13

    Verfahren über den Unterhalt eines im Ausland lebenden Kindes: Internationale

    Es wird hierbei darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, den Bedarf der Kinder aus einer Kombination unterschiedlicher Anpassungsmethoden zu ermitteln (Motzer, FamRBint 2010, 93, 95; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729).
  • OLG Hamm, 24.05.2005 - 2 UF 509/04

    Darlegung einer Einkommensminderung wegen krankheitsbedingtem Mehrbedarf -

    Welcher Methode der Vorzug zu geben ist oder ob beide Methoden kumulativ anzuwenden sind (zum Meinungsstand vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729; OLG Karlsruhe FamRZ 1998, 1531; OLG Düsseldorf FamRZ 1990, 556; 1995, 37, 38; OLG Hamburg FamRZ 1990, 794, 795; OLG Hamm FamRZ 1989, 1084, 1086; Wendl/Staudigl, a.a.O., § 7 Rz. 22 f.) kann dahingestellt sein, denn im Verhältnis zur Türkei führen beide Berechnungsmethoden nicht zu einem verwertbaren, in sich nachvollziehbaren Ergebnis.
  • OLG Stuttgart, 20.01.2014 - 17 WF 229/13

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Abänderung eines

    Es wird hierbei darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit besteht, den Bedarf der Kinder aus einer Kombination unterschiedlicher Anpassungsmethoden zu ermitteln (Motzer, FamRBint 2010, 93, 95; OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 729 ).
  • AG Büdingen, 28.06.2021 - 53 F 55/21

    Entscheidung über die fiktive Anrechnung von Kindergeld

    Für die danach erforderliche Umrechnung kann auf die Ländergruppeneinteilung der Länderübersicht des Bundesfinanzministeriums zu § 33a EStG (ab 01.01.2017 siehe BStBl I 2016, 1183 und ab 01.01.2021 siehe BStBl I 2020, 1212) zurückgegriffen werden (vgl. OLG Zweibrücken, Urt. v. 09.12.2003 - 5 UF 110/03, FamRZ 2004, 729; OLG Koblenz, Urt. v. 09.06.2000 - 11 UF 499/99, FamRZ 2002, 56 ff.).
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